FÜR MITARBEITENDE · DEUTSCHLAND · 2026Mein persönlicher Dienstwagen-VorteilWie viel mehr Netto bleibt mit einem Elektroauto?
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So wirkt sich der Dienstwagen auf Ihr Netto aus
Die positiven Beträge oben werden zum Steuer- und Sozialversicherungsbrutto addiert. Sie sind keine Auszahlung. Je höher dieser Betrag, desto höher können die Abzüge ausfallen. Entscheidend ist der monatliche Netto-Abzug unten.
| Position | Diesel | Elektro |
|---|---|---|
| Privatnutzung · zu versteuernder Betrag | — | — |
| Arbeitsweg · zu versteuernder Betrag | — | — |
| Zusätzlich zu versteuernder Betrag | — | — |
| Zusätzliche Steuern¹ | — | — |
| Zusätzliche Sozialabgaben¹ | — | — |
| Monatlicher Netto-Abzug durch Dienstwagen¹ | — | — |
| Geschätzte Netto-Auszahlung | — | — |
¹ Mehrabzüge gegenüber demselben Gehalt ohne Dienstwagen. Steuern = Lohnsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer. Der zu versteuernde Betrag wird nur für die Abrechnung angesetzt; vom Nettogehalt gehen die zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben ab.
Der BEV-Ansatz wird anhand der Listenpreise und Zeiträume bestimmt.
Was die Schätzung berücksichtigt
Vergleich: Gleiches Bar-Gehalt, unentgeltlicher Dienstwagen mit erlaubter Privatnutzung. Diesel: 1 %; reines BEV: 0,25 % oder 0,5 %, abhängig von Preis und begünstigtem Zeitraum. Der gekürzte Listenpreis wird erst nach Kürzung auf volle 100 € abgerundet.
Arbeitsweg: Wahlweise 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat oder 0,002 % je nachgewiesener Fahrt (Jahresdurchschnitt, maximal 180). Kein Ansatz bei tatsächlich fehlendem steuerpflichtigem Arbeitsweg. Erste Tätigkeitsstätte, Sammelpunkt und weiträumiges Tätigkeitsgebiet mit der Personalabteilung klären.
Abrechnung 2026: Lohnsteuer nach BMF-PAP 2026; Arbeitnehmeranteile zur RV (9,3 %), ALV (1,3 %), GKV (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) und PV, jeweils mit Beitragsbemessungsgrenzen. Jahreswert = 12 × Monatsdifferenz, keine endgültige Einkommensteuerersparnis.
Geltungsbereich: Gesetzlich versicherte reguläre Arbeitnehmer bis 64 Jahre, Monatsbrutto über 2.000 €. Nicht abgebildet: PKV, Midijobs, Zweitjobs, Boni, Gehaltsumwandlung, Eigenbeteiligung, Fahrtenbuch, Arbeitgeber-Pauschalsteuer oder sonstige Sonderfälle. Steuerklasse II: zusätzliche Entlastung für weitere Kinder ggf. als ELStAM-Freibetrag eintragen.
Orientierungshilfe; verbindliche Abrechnung durch die Personalabteilung. Stand 04.10.2026 · BMF: Programmablaufplan 2026 · § 6 EStG / § 52 EStG · BMF: Dienstwagen · BMG: Beiträge · DRV: Rechengrößen